Anmeldung eines Wohnsitzes
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz die Abmeldung von Ihrem bisherigen Wohnsitz bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz automatisch erfolgt.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus)
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Erpel, Marcus
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 7
ErpelM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-23
Telefax: 06541/86080-23
Trasser, Isabelle
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 7
TrasserI@vgtt.de
Telefon: 06541/708-30
Telefax: 06541/86080-30






