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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt sind. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB).

Die Flächennutzungs- und Bebauungspläne können Sie hier einsehen.

Bei Fragen zur Bauleitplanung innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach bitten wir Sie, sich mit dem u.a. Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Schneider, Manfred
Verwaltungsgebäude II
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Raum 13
SchneiderM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-60
Telefax: 06541/86080-60