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Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren ist das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach zuständig. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Kappel, Cathrin
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 4
KappelC@vgtt.de
Telefon: 06541/708-28
Telefax: 06541/86080-28