Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren ist das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach zuständig. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Kappel, Cathrin
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 4
KappelC@vgtt.de
Telefon: 06541/708-28
Telefax: 06541/86080-28
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 4
KappelC@vgtt.de
Telefon: 06541/708-28
Telefax: 06541/86080-28






