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Fremdenverkehrsbeitrag

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.

Fremdenverkehrsbeitragssatzung Traben-Trarbach
Fremdenverkehrsbeitragssatzung Enkirch
Fremdenverkehrsbeitragssatzung Burg (Mosel)


Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Beck, Steffen
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 18-21
BeckS@vgtt.de
Telefon: 06541/708-43
Telefax: 06541/86080-43

Boor, Reinhard
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 18-21
BoorR@vgtt.de
Telefon: 06541/708-42
Telefax: 06541/86080-42