Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können zur Deckung ihres Bedarf zum Lebensunterhalt (einschl. der Kosten für die Unterkunft) Sozialhilfeleistungen erhalten.
Dem Sozialamt müssen Nachweise über sämtliches Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder vorgelegt werden.
Sozialhilfe
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Trarbach, Jürgen
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 6
TrarbachJ@vgtt.de
Telefon: 06541/708-22
Telefax: 06541/86080-22
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 6
TrarbachJ@vgtt.de
Telefon: 06541/708-22
Telefax: 06541/86080-22






