Die Volkshochschule Traben-Trarbach ist eine Einrichtung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zur Förderung der Erwachsenenbildung. Sie arbeitet mit der Kreisvolkshochschule Bernkastel-Wittlich eng zusammen. Ihre Veranstaltungen sind für jedermann zugänglich.
Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Kursteilnahme. Die Anmeldung kann ersatzweise auch per E-Mail vorgenommen werden.
Die Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldeformulare. Vor Beginn des Kurses wird eine Gebührenrechnung übersandt. Diese gilt gleichzeitig als Bestätigung der Anmeldung. Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb einer Woche zu begleichen. Die Zahlung der Kursgebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen.
Selbstverständlich benachrichtigen wir Sie umgehend, wenn Ihr Kurs ausfallen sollte, überbelegt ist oder Terminänderungen notwendig werden. Ausnahmen hiervon bilden Einzelvorträge. Auch bei späterem Kurseintritt ist die gesamte Teilnehmergebühr zu entrichten.
Mindestteilnehmerzahl
Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn mindestens 10 vollzahlende Personen daran teilnehmen. Auf Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann ein Kurs auch mit weniger Personen durchgeführt werden, wenn die Angemeldeten mit einem anteiligen Aufpreis einverstanden sind, oder im Einvernehmen mit den Teilnehmern, bei gleicher Gebühr, die Laufzeit verkürzt wird.
Gebührenermäßigung
Die Volkshochschule Traben-Trarbach gewährt Schülern, Auszubildenden, Studenten, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 25 %. Sofern Sie einen solchen Antrag stellen möchten, kreuzen Sie bitte im Anmeldeformular die entsprechende Stelle an und fügen den Nachweis Ihrer Anmeldung bei.
Kursrücktritt
Die Volkshochschule behält sich die Verlegung und die Absage von Kursen vor. Für Kurse, die nicht zustande kommen, werden die bereits entrichteten Gebühren zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ein Rücktritt von Kursen und Einzelveranstaltungen durch den Teilnehmer ist grundsätzlich nur bis zu zwei Wochen vor deren Beginn möglich. Der Rücktritt ist der Volkshochschule schriftlich zu erklären. Die Kursgebühr wird in diesem Falle zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später oder wird der Kurs vorzeitig abgebrochen, kann kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr geltend gemacht werden.
Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung.






