Weinbau

Hubschraubereinsätze im Weinbau

Article 4

Zur Hubschrauberspritzung dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel (Fungizide) angewendet werden, die darüber hinaus vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
- für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen worden sind oder
- für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt worden sind.

Jede beabsichtigte und genehmigte Behandlung aus der Luft ist mindestens 48 Stunden zuvor der ADD per E-Mail oder Fax anzuzeigen.

Die ADD stellt der Öffentlichkeit Informationen über die genehmigten Anwendungen zur Verfügung.Hierzu zählen insbesondere die eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Anwendungszeitpunkte und Gemarkungen, in denen eine Anwendung stattfindet.