Vereine in Not

Schutzschild für Vereine

Schutzschild für Vereine in Not

Das Ehrenamt hat in Rheinland-Pfalz eine besondere Bedeutung. Seine gesellschaftliche Bedeutung für ein solidarisches und soziales Miteinander kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Von Vereinen geht eine große Integrationskraft aus. Sie stiften Zusammenhalt.

Um dem entgegenzuwirken, hat die Landesregierung einen Schutzschild für Vereine in Not aufgespannt. Die Modalitäten und Antragsformulare finden Sie unter: https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/schutzschild-fuer-vereine-in-not/. Bei Fragen zur Abwicklung und Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeitenden der ADD gerne auch über folgende Adresse zur Verfügung: corona-vereinshilfe@add.rlp.de


Hilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie
Mit dem im Folgenden beschriebenen Programm soll für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützig anerkannten zivilgesellschaftlichen Organsiationen in Rheinland-Pfalz (nachstehend „Vereine“ benannt) finanzielle Hilfe geboten werden.

Im Interesse einer lebendigen Zivilgesellschaft muss die Handlungsfähigkeit gemeinnütziger Vereine gesichert werden. Dies ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unerlässlich und auch nach der Pandemie von entscheidender gesellschaftlicher Bedeutung. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sollen eine
drohende Aushöhlung der zivilgesellschaftlichen Strukturen und Organisationen verhindern.

Das Programm bietet einmalige finanzielle Unterstützung. Die Soforthilfen werden in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz als freiwillige nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Das Programm beginnt am 01.05.2020 und ist bis Ende des Jahres 2020 befristet.