Schiedsperson

Carmen Leyendecker neue Schiedsfrau 


Im Rahmen einer Feierstunde im Amtsgericht Wittlich wurde am 17.01.2020 Carmen Leyendecker aus Kinheim zur neuen Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Kröv-Bausendorf und damit zur Nachfolgerin von Nicole Becker aus Bengel ernannt.

Als Vertreterin für die Direktorin des Amtsgerichts, Frau Ingrid Luther, wünschte Richterin Sarah Weber der ausgeschiedenen Schiedsfrau Nicole Becker für die Zukunft alles Gute und dankte ihr für die jahrelange engagierte, verlässliche und kompetente Wahrnehmung dieses Ehrenamtes, mit dem sie wesentlich zum Rechtsfrieden in ihrem Schiedsamtsbezirk beigetragen hat. „Gerade in hochkonflikthaften Zeiten ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen für die Gesellschaft und den Rechtsstaat von sehr hoher Bedeutung und daher auch einen besonderen Dank wert“, ergänzte Marcus Heintel, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und für diese dankend an.

Anschließend vereidigte Richterin Weber Carmen Leyendecker feierlich als neue Schiedsfrau und wünschte ihr für ihre neue Tätigkeit alles Gute, viel Erfolg und allzeit ein glückliches Händchen bei den Konfliktschlichtungen. Diesen Wünschen schloss sich Bürgermeister Heintel an.

Auch Lieselotte Fohl, Vorsitzende der Trierer Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, dankte Nicole Becker für ihre engagierte ehrenamtliche Schlichtungstätigkeit und wünschte Carmen Leyendecker viel Erfolg für ihre neue Tätigkeit als Konfliktschlichter.

Hintergrund:

Im Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gibt es die folgenden fünf Schiedsamtsbezirke. Altrich, Kröv- Bausendorf, Binsfeld, Manderscheid und Wittlich-Stadt.

Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Kröv-Bausendorf mit den Gemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Hontheim, Kinderbeuern, Kinheim, Kröv, Reil und Willwerscheid ist nunmehr Carmen Leyendecker, deren Vertreter Klaus Weber-Kadner ist.

Für Wittlich- Stadt (einschließlich der Stadtteile) ist als Schiedsmann Klaus Weber-Kadner bestellt, der durch Carmen Leyendecker vertreten wird.

Die Anschriften der Schiedspersonen für die einzelnen Schiedsamtsbezirke finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Wittlich (www.agwil.mjv.rlp.de) unter Service / Außergerichtliche Streitschlichtung – Schiedspersonen oder für den Bereich Traben-Trarbach und den Bereich Kröv Bausendorf unter

https://www.vgtt.de/buergerservice/schiedsmann-frau/

Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung unverzichtbar. In dieses wichtige Ehrenbeamtenverhältnis werden nur Personen berufen, die mindestens 30 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats von der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.

Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt. Ihre Bedeutung wurde durch die Einführung des Landesschlichtungsgesetzes im Dezember 2008 verstärkt, da seitdem Klagen in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen grundsätzlich nur noch möglich sind, wenn die Parteien sich vorher an eine Schlichtungsstelle, also insbesondere eine Schiedsperson gewandt haben, die bei einer Einigung einen Vergleich protokolliert. Sollte die Streitschlichtung nicht gelingen, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt, die Voraussetzung für eine zulässige Klage vor dem Amtsgericht ist.

Für Konfliktbeteiligte ist Schlichten meist vorteilhafter als Richten. Bei der Schlichtung kann den Interessen aller Beteiligten gedient werden, beim Richten ist in der Regel zumindest einer – zumindest teilweise – der Verlierer. Beim Schlichten können auch die hinter dem eigentlichen Konflikt stehenden Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden, während richterliche Entscheidungen nur die Rechtslage berücksichtigen können, die aber nicht zwingend alle Interessen der Beteiligten abbildet. So kann eine einvernehmliche Streitschlichtung auch wesentlich umfangreicher und nachhaltiger zur Befriedung der Beteiligten beitragen als ein Richterspruch, durch den nur der gerade aktuelle Konfliktpunkt geregelt werden kann.

Streitschlichter – insbesondere die ehrenamtlich tätigen rheinland-pfälzischen Schiedspersonen - helfen daher im Interesse aller Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktschlichtung und der Wiederherstellung des sozialen Friedens und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung.

Kontaktdaten für den Bereich Traben-Trarbach und Kröv Bausendorf finden Sie unter:

https://www.vgtt.de/buergerservice/schiedsmann-frau/