Wilder Müll an WErtstoffinseln
Derzeit gehen die Menschen besonders gerne in der Natur spazieren. Leider wird das Bild an Waldwegen, aber auch an den Wertstoffinseln in den Gemeinden, durch widerrechtliche Ablagerungen getrübt. Kein Kavaliersdelikt, wie der zuständige Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) mitteilt. Zumal viele Abfälle kostenlos an den A.R.T. Standorten angeliefert oder nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden können.
Widerrechtliche Abfallablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Findet das zuständige Ordnungsamt oder der A.R.T. als Vollzugsbehörde Hinweise auf den Verursacher, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Kosten der fachgerechten Entsorgung sowie ein Bußgeld gehen zu Lasten des Verursachers.
Je nach Art der Abfälle und Ablagerungsort sind auch hohe Strafen möglich, sofern es bspw. zu Beeinträchtigungen von Gewässern kommt. Auch Sperrabfälle die zu früh oder an falscher Stelle bereitgestellt werden, gelten als widerrechtliche Ablagerung.
Wer illegale Ablagerungen feststellt, kann diese unkompliziert mit Geodaten und Foto über den Mängelmelder in der A.R.T. Service App melden. Die Informationen können auch per E-Mail an owi@art-trier.de gesendet werden. Telefonisch ist die Meldung unter der Nummer 0651-9491 9999 möglich.
Richtige Entsorgung an den Wertstoffinseln
Im Verbandsgebiet des A.R.T. haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sowohl Altglas als auch Bioabfall und oftmals auch Altkleider an den Wertstoffinseln kostenlos zu entsorgen.
Die Wertstoffinseln befinden sich üblicherweise in zentraler Lage in den jeweiligen Gemeinden. Dies bietet den Kundinnen und Kunden des A.R.T. eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit für ihre Abfälle. Um unnötige Beeinträchtigungen der Anwohner durch die Nutzung der Sammelstellen zu verhindern, bittet der A.R.T. darum, die zulässigen Einwurfzeiten zu beachten. Diese sind montags bis samstags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.