Hochwasser-hilfe

Fluthilfe für Unternehmen

Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Die Landesregierung stellt für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro.

Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Anträge für den Landkreis Bernkastel-Wittlich werden von der Kreisverwaltung in Wittlich entgegengenommen. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragstellerein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.

Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

Unterschriebene Anträge können an soforthilfe@bernkastel-wittlich.de oder per Post an Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, - Soforthilfe -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich gesendet werden.