Wahlaufruf

Bundestagswahl am 26. September 2021: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und die Möglichkeiten zur Briefwahl!


Aufgrund der aktuellen Lage mache ich besonders auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Wenn Sie aus gesundheitlichen, körperlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein sollten, am Wahltag ins Wahllokal zu gelangen oder Sie aus Gründen des Infektionsschutzes davon gerne Abstand nehmen wollen, so gibt es mit der Briefwahl eine Alternative, dennoch vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Die Teilnahme an der Briefwahl muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach beantragt werden, eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Für den Antrag kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, die einen Wahlscheinantrag enthält, der per Post an die Verwaltung geschickt oder dort eingeworfen werden kann. Ein formloser Antrag ist auch erlaubt. Darin müssen auf jeden Fall Name, Adresse und Geburtsdatum genannt werden. Außerdem kann der Antrag per Mail, Fax oder online über die Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach oder hier gestellt werden, bitte geben Sie dabei möglichst Ihre Wählerverzeichnisnummer an. Nicht möglich ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS. Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet darum, von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen und stattdessen die vielfältigen Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zu nutzen!

Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt seit Anfang September, seither kann dann also per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahl muss bis spätestens Mittwoch, 22. September 2021, 18 Uhr beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, kann man den Wahlschein aber noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (26. September 2021) beantragen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach schicken oder unmittelbar in den Briefkasten an den Rathäusern in Trarbach und Kröv einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Briefwahlvorstand abgegeben werden.

Mein Appell: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, entweder per Briefwahl oder in Ihrem Wahllokal am 26. September 2021!

Herzliche Grüße

Ihr Marcus Heintel

Bürgermeister