Die Vereinbarung eines Impftermins ist seit Montag, den 04.01.2021 möglich, sowohl telefonisch als auch online über das Internet www.impftermin.rlp.de per E-Mail. Eine Vereinbarung über E-Mail ist schnell direkt am PC möglich. Personen, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, sollten sich an Personen ihres Vertrauens wenden, um über den PC per E-Mail die Terminvereinbarung zu gestalten. Alle Betreffenden bekommen zeitnah einen Termin und sind die erste Gruppe, die geimpft wird. Die Personengruppe der über 80-Jährigen in Rheinland-Pfalz zählt insgesamt über 280.000 Menschen. Personen, die in Altenpflegeeinrichtungen leben, ca. 45.000 davon, werden direkt dort geimpft und müssen sich nicht anmelden.
Hier nun die Informationen:
Die Corona-Schutzimpfungen in den rheinland-pfälzischen Impfzentren starten zunächst für die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-Jährigen. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Die Telefonnummer ist montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr erreichbar.
Auf folgenden bundesweiten Internetseiten finden sie zudem noch Informationen:
- https://www.zusammengegencorona.de/impfen/wo-kann-man-sich-impfen-lassen/
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988
auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache.
Diese sechs Schritte durchlaufen Bürger*innen im Impfzentrum
Der Ablauf im Impfzentrum ist durchorganisiert. Die Menschen werden in sechs Schritten zur Impfung geleitet:
- Registrierung: Besucherinnen und Besucher legen die Dokumente zur Identitätsprüfung und Impfberechtigung vor
- Information: Im Wartebereich erhalten die Besucherinnen und Besucher Informationsmaterialien.
- Aufklärungsgespräch: Hier findet ein ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen statt. Im Anschluss an das Gespräch sind je ein Aufklärungsmerkblatt und ein Einwilligungsbogen zu unterzeichnen.
- Impfung: Das Gesundheitspersonal führt die Impfung durch.
- Nachbeobachtung: Hier können sich die geimpften Personen unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal bis zum Verlassen des Impfzentrums aufhalten.
- Terminvereinbarung: Besucherinnen und Besucher erhalten ihren zweiten Impftermin.
Auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. So gibt es zwischen den Bereichen großzügige Wartezonen mit Sanitäranlagen, damit alle den Mindestabstand einhalten und sich die Hände waschen können. Außerdem besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske).