öffentliche Veranstaltungen

Neuregelungen für öffentliche Veranstaltungen:


Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen müssen öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel schriftlich angezeigt werden, da durch diese Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung, entstehen können. 

Für die Veranstalter kleinerer und größerer Veranstaltungen werfen die Gesetzesänderungen Fragen und Unsicherheiten auf, z. B. in Bezug auf Antragstellung, Vorlauf, Durchführung und Haftung. Zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung über die Neuregelungen laden wir ein am:

Mittwoch, den 11. Mai 2022, 19.00 Uhr in der Lorettahalle in Traben-Trarbach

Wir bitten um vorherige schriftliche Anmeldung bei Frau Miriam Krämer, E-Mail: KraemerM@vgtt.de

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Regeln. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards wird dringend empfohlen. 

Traben-Trarbach, den 25.04.2022

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach 

gez. Marcus Heintel Bürgermeiste