Grundstücksentwässerung

Entwässerung von befestigten und unbefestigten Grundstücksflächen


Genauso wichtig wie die Versorgung mit sauberem Wasser ist auch die richtige Entwässerung von Grundstück und Gebäude. Denn nicht nur das entstehende Abwasser muss entsorgt werden, auch Regenwasser, das auf Haus, Hof und Garten fällt.

Gegen Hochwasser sind Haus- und Grundbesitzer machtlos. Doch die zunehmende Versiegelung durch Gebäude, Straßen und auch von Gärten – weil pflegeleicht – sorgt dafür, dass Regenwasser, insbesondere nach kräftigen Niederschlägen, nicht mehr versickern kann. Rückstau und Überflutungen durch überlastete Kanalsysteme sind die Folge. Das Wasser steht in Kellern, Garagen, im Garten und läuft gegebenenfalls auch auf das Nachbargrundstück. 

Während wir als Kommune für den Betrieb und die Unterhaltung des öffentlichen Kanalsystems zuständig sind, liegt die Verantwortung für die privaten Entwässerungsanlagen beim Grundstückseigentümer. Nach § 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Eigentümer eines Gebäudes verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, den Betrieb der Anlage nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" und deren Instandhaltung. Deshalb muss auch das Thema Entwässerung von Anfang an bei der Planung eines Hauses einbezogen und ein spezieller Entwässerungsplan erstellt werden. 

Etwaige Schutzmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück dürfen aber nicht dazu führen, dass überschüssiges Regenwasser vom eigenen Grund und Boden zum Nachbarn oder auf die Straße um bzw. abgelenkt wird. Denn wenn auf einem Nachbargrundstück nun hierdurch Schäden entstehen, kann der Verursacher hierfür haftbar gemacht werden. Die Grundstücksentwässerung ist durch europäische und deutsche Normen geregelt, durch die Wassergesetze der Bundesländer und die Landesbauordnungen, durch regionale Regelwerke oder Festsetzungen in Bebauungsplänen etc. Jeder Haus- und Grundstückseigentümer ist hiernach zur Entwässerung und zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation verpflichtet. Dies gilt sowohl für das anfallende Schmutz-, als auch für das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser. 

Wichtig und von allen Grundstückseigentümern umzusetzen: Der oberflächliche Abfluss von Niederschlagswasser auf andere Grundstücke, insbesondere Nachbargrundstücke, Straßen und Gehwege, muss vom Grundstückseigentümer unterbunden werden! 

Wir bitten dies dringend, sowohl bei bereits bebauten und befestigten Grundstücken, als auch bei der Neubauplanung entsprechend zu planen und umzusetzen !! Halten Sie durch entsprechende Maßnahmen auf Ihrem Grundstück so viel Niederschlagswasser als möglich zurück bzw. versickern dieses. Sie schützen damit Ihre Nachbarn und die Allgemeinheit vor Überflutungsschäden.