Versand von Grundsteuer- und weiteren Abgabenbescheiden


Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer auf der Basis der neuen Festsetzungen der Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Für die VG Traben-Trarbach bedeutet dies rd. 4.000 Grundsteuermessbescheide, die zumindest in Teilen zu prüfen und zuzuordnen waren/sind. Die hierfür erforderlichen Arbeiten wurden frühzeitig begonnen für das Gros der Grundsteuerfestsetzungen sind diese Arbeiten weitestgehend abgeschlossen.

Gleichzeitig hat die VGV Traben-Trarbach, wie auch weitere Verwaltungen im Landkreis Ihre Finanzsoftware umgestellt. Mit dieser Umstellung sind zum einen Datenkonvertierungen sowie individuelle Anpassungen für die Abgabenerhebung notwendig. Auch diese Arbeiten sind weitestgehend abgeschlossen.

Wir beabsichtigen einen gemeindeweisen Versand der Bescheide, der voraussichtlich in 28. KW beginnen und voraussichtlich bis Ende 31. KW abgeschlossen sein wird.

Auch gehen wir davon aus, dass nach erfolgter Umstellung die Festsetzung der Grundsteuer im kommenden Jahr wie gewohnt im Frühjahr abgeschlossen sein wird.

Grundsätzlich ist der Bürger nach dem bestehenden Regelungen des Grundsteuergesetzes zur Zahlung auf der Grundlage der ursprünglichen Bescheide auch im „neuen Jahr“ verpflichtet. Unserseits war eine Erhebung vor Festsetzung der Grundsteuer aufgrund der Neuveranlagung – wie bei vielen anderen Verwaltungen auch – in 2025 zumindest nicht möglich.

Im Hinblick auf die Zahlungsfälligkeiten ist eine grds. Zahlungsverpflichtung bereits fälliger Grundsteuern innerhalb eines Monats gegeben. Eine solche Zahlungspflicht bestand bereits im Verlauf des ersten Halbjahres. Insofern verlagert sich die Zahlungsverpflichtung lediglich nach hinten, so dass hier ein Vorteil für den Steuerschuldner gegeben ist. Ungeachtet dessen werden selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf Antrag in begründeten Fällen Ratenzahlungen eingeräumt.

Im Übrigen sind die Arbeiten auch im Rahmen der Gewerbesteuerveranlagungen erfolgt, die entsprechenden Bescheide wurden ab Mitte Mai versandt.

Im Hinblick auf die Festsetzung des Gästebeitrages sind auch hier die letzten Konvertierungsarbeiten kurz vor dem Abschluss. Unserseits ist beabsichtigt, die entsprechende Rechnungen/Bescheide bis spätesten 29. KW zu versenden.