ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV-RP. Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.vgtt.de
Kontakformular bei Fehler bzgl. Barrierefreiheit auf unserer Homepage
Wir sind auf Ihre Feedback angewiesen. Wenn Ihnen ein Fehler aufkommt oder Sie uns Feedback / Verbesserungsvorschläge mitteilen möchten, füllen sie bitte das angezeigte Kontakformular aus. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und wenn möglich dies auch umsetzen.
Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:
Textgröße
Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
Vorlesen lassen
Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Bilder und Grafiken sind mit ALT-Texten versehen.
Ohne Maus navigieren
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.
Die Website ist weitestgehend uneingeschränkt zugänglich. Einzelne nur eingeschränkt zugängliche Inhalte und Funktionen werden zeitnah entsprechend angepasst.
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Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Die Website ist weitestgehend uneingeschränkt zugänglich. Einzelne nur eingeschränkt zugängliche Inhalte und Funktionen werden zeitnah entsprechend angepasst.
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b) Die folgenden Inhalte unserer Webseite fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
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Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. Darüber hinaus verweisen wir z.T. auf Internetseiten, auf deren Barrierefreiheit und freie Zugänglichkeit wir keinen Einfluß haben.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Rheinland-Pfalz eine Durchsetzungsstelle eingerichet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage über das Feedback-Formular der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.vgtt.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342 Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de
Gesetze und Verordnungen
Als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV-RP. Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach bietet dieser Verpflichtung entsprechend barrierefreie Angebote auf ihrer Website an.
Das Gesetz gilt für "die öffentliche Hand" in Rheinland-Pfalz, für Behörden, Gemeinden und Hochschulen des Landes. Abschnitt 2 verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen. Und so gibt es auch einen Bereich, der eine barrierefreie Informationstechnik anstrebt.
Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, die 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen wurden.
Diese Erklärung wurde am 02.01.2022 erstellt und zuletzt am 04.11.2024 aktualisiert
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.vgtt.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular oder per Mail jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Verbandsgemeindeverwaltung
Traben-Trarbach
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
E-Mail: rathaus@vgtt.de