Kanalstörung melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

    Dies ist eine Leistung der Verbandsgemeindewerke.


  • Rechtsgrundlage

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Wenden Sie sich an den Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke unter folgender Rufnummer: 0171 9500600.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende