Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können Wohngeld als

    • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) oder als
    • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

    beantragen.

    Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits

    • Bürgergeld oder
    • Grundsicherung im Alter oder
    • bei Erwerbsminderung oder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
    • eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

    Die Wohngeld-Anträge werden von der Kreisverwaltung in Wittlich bearbeitet.

    Wir unterstützen Sie bei dem Ausfüllen des Antrages. Diesen finden Sie hier:
    https://www.vgtt.de/pool/buergerservice/wohngeldantrag-auf-mietzuschuss.pdf
    Dieser Antrag muss bis auf Weiteres ausgedruckt und unterschrieben werden.

    Weitere Anträge und Informationen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Landkreises:
    Wohngeld erstmalig oder neu beantragen | Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende