Gästebeitrag und Gästekarte
Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung zur Abholung der Meldescheine mit uns unter den Telefonnummern 06541/708-222, 223, 224, 232 oder per eMail an Gaestebeitrag@vgtt.de in Verbindung.
- Gästebeitragssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
- Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch
- Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Kröv
- Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Kinheim
- Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Reil
- Gästebeitragssatzung der Stadt Traben-Trarbach
- Entwicklung des Gästebeitrages ab dem 01.07.2025
Bestätigung zur Teilnahme an der Online-Rechnungszustellung
FAQ – Gästebeitrag/Gästekarte
Häufig gestellte Fragen zur Einführung
Wer erhebt den Gästebeitrag ?
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Ortsgemeinden Enkirch, Kinheim, Kröv und Reil erheben einen Gästebeitrag.
In welchem Erhebungsgebiet wird der Beitrag erhoben:
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinden Burg (Mosel), Enkirch, Kinheim, Kröv, Reil, Starkenburg und die Stadt Traben-Trarbach.
Ortsgemeinde Enkirch: gesamte Ortslage Enkirch
Ortsgemeinde Kröv: gesamte Ortslage Kröv sowie Ortsteil Kövenig
Ortsgemeinde Reil: gesamte Ortslage Reil incl. Wohnplatz Heisser Stein
Stadt Traben-Trarbach: gesamte Ortslage Traben-Trarbach sowie die Stadtteile Kautenbach und Wolf
Wie hoch ist der Gästebeitrag?
Voll beitragspflichtig sind Übernachtungsgäste ab dem 16. Lebensjahr, die sich zu Erholungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten.
Ermäßigt beitragspflichtig sind Übernachtungsgäste vom 06. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die sich zu Erholungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten.
Der Gästebeitrag wurde für zwei unterschiedliche Perioden festgesetzt:
Saison 1 – ab 01.07.2025
Saison 2 – ab 01.11.2025
Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem Beitrag für die Leistungen der Verbandsgemeinde und einem zusätzlichen Beitrag in den Ortsgemeinden Enkirch, Kinheim, Kröv und Reil sowie der Stadt Traben-Trarbach.
Die gesamte Höhe des Beitrages und der unterschiedlichen Perioden ist unter „Gästebeitrag ab 01.07.2025“ ersichtlich.
Beitragspflichtige Personen erhalten mit der Anmeldung im Beherbergungsbetrieb eine Gästekarte.
Wer ist vom Gästebeitrag befreit?
Personen, die sich im Erholungsgebiet im Rahmen der Berufsausübung, zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken aufhalten.
Personen, die unentgeltlich vorübergehend ihre Verwandten besuchen.
Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100% beträgt und deren erforderliche Begleitperson.
Nicht beitragspflichtige Personen erhalten mit der Anmeldung im Beherbergungsbetrieb keine Gästekarte.
Wie wird der Gästebeitrag erhoben?
Durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wird den Beherbergungsbetrieben ein elektronisches Erhebungssystem incl. der erforderlichen Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Mit diesem System werden die noch erforderlichen Angaben nach § 29 Bundesmeldegesetz erhoben, die Gästebeitragserhebung zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Beherbergungsbetrieb abgewickelt und die Gästekarte erstellt.
In Ausnahmefällen ist auch eine Erhebung in analoger Form mittels Papiervordrucken möglich.
Welche Vergünstigungen beinhaltet die Gästekarte?
Die konkreten Vergünstigungen finden Sie auf der Homepage des TZV Moselregion unter www.moselregion.com
Wie erhalten Gäste die Gästekarte bei Selbst-Check-in?
Sofern die Gäste bei der Buchung eine E-Mail-Adresse hinterlassen haben, kann hierüber im Vorfeld eine digitale
Gästekarte (DigiCard to go) zugesandt werden.
Achtung: Bei Änderungen des Aufenthaltszeitraumes muss ein erneuter Link für die DigiCard versandt werden, da es ansonsten zu einer Fehlermeldung kommen kann.
Datenschutzkonformität der Erhebung und Verarbeitung von Gästedaten im Rahmen des Gästebeitrags und der Gästekarte in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Die Erhebung der Gästedaten für den Gästebeitrag und die Gästekarte erfolgt auf der Ermächtigungsgrundlage von § 29 Bundesmeldegesetz, der dazu erlassenen Landesverordnung, der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes und der jeweiligen Satzungen der Verbandsgemeinde und der Stadt Traben-Trarbach, den Ortsgemeinden Enkirch, Kröv und Reil.
Die maßgeblichen Satzungen sind hinsichtlich des Themas Datenschutz inhaltsgleich der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Grundlage dieser Mustersatzung sind auch konkrete (ober-) verwaltungsgerichtliche Überprüfungen in anderen Gemeinden. Damit entsprechend diese Rechtsgrundlagen den allgemeinen Regelungen des Datenschutzes und insbesondere der Datenschutzgrundverordnung.
Die Einhaltung der Verpflichtungen der abgabenerhebenden Stelle wurde mit dem Dienstleister für die Gästekarte mittels eines sog. Vertrags über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO vereinbart. Diese datenschutzkonforme Vorgehensweise wird Deutschland und europaweit vielfältig praktiziert.
An wen wende ich mich bei Fragen rund um den Gästebeitrag?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach:
Telefon: 06541/708-0
E-Mail: Gaestebeitrag@vgtt.de
