Quartierskonzept
Die deutschen Klimaziele sind nur durch gemeinsames Handeln auf allen Ebenen des Staates sowie der Gesellschaft zu erreichen. Die Erstellung von integrierten Quartierskonzepten für energetische (Sanierungs-)Maßnahmen stellt einen ersten Schritt hin zu einer größtmöglichen Klimaneutralität dar. Die Quartierskonzepte in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach setzten sich mit dem energetischen Zustand der Quartiere auseinander und skizzieren mögliche Maßnahmen, z.B. zur Steigerung der energetischen Effizienz bis hin zu Prüfung von möglichen Trassenverläufen und technischen Vorplanungen für Nahwärmenetze
In der Verbandsgemeinde wurden bisher die folgenden Quartierskonzepte erstellt (in Klammern das Jahr des Projektabschlusses)
- Bausendorf – Ortsgemeinde Bausendorf (2025)
- Irmenach – Ortsgemeinde Irmenach (2025)
- Trarbach – Stadt Traben-Trarbach (2025)
- Lötzbeuren – Ortsgemeinde Lötzbeuren (2019)
Bausteine integrierter Quartierskonzepte
- Bestands- und Potentialanalyse: Wer verbraucht wie viel Energie im Quartier? Wo liegen Potenziale zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung? Wie gestaltet sich die Leistungsfähigkeit der energietechnischen Infrastruktur?
- Maßnahmen und Handlungskonzept: Welche Ziele werden wann erreicht? Welche Maßnahmen sind möglich? Wo liegen Hemmnisse und Herausforderungen?
- Erfolgskontrolle, Monitoring und Umsetzungsstrategie: Wie wird überprüft, ob die angestrebten Ziele erreicht werden? Wie können die Ziele des Quartierskonzeptes in Ihrer Umsetzung abgesichert werden?
- Information und Öffentlichkeitsarbeit: Wie werden relevante Partner aktiviert? Welche Maßnahmen für Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sind erforderlich?
Die Erstellung der Quartierskonzepte wird jeweils durch zwei Förderprogramme bezuschusst. Zum einen durch das Förderprogramm der KfW „Energetische Stadtsanierung“ mit 75 % und zum anderen durch das Förderprogramm der rheinland-pfälzischen Landesregierung „Wärmewende im Quartier – Zuweisungen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement“ mit 15 % bis 20 %.
Gefördert durch:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Land Rheinland-Pfalz – Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM)
