Gästebeitrag

Gästebeitrag und Gästekarte

Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung zur Abholung der Meldescheine mit uns unter den Telefonnummern 06541/708-222, 223, 224, 232 oder per eMail an Gaestebeitrag@vgtt.de in Verbindung.


FAQ – Gästebeitrag/Gästekarte

Häufig gestellte Fragen zur Einführung 


Wer erhebt den Gästebeitrag ?

 

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Ortsgemeinden Enkirch, Kröv und Reil erheben einen Gästebeitrag.

 

In welchem Erhebungsgebiet wird der Beitrag erhoben:

 

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinden Burg (Mosel), Enkirch, Kinheim, Kröv, Reil, Starkenburg und die Stadt Traben-Trarbach.

 

Ortsgemeinde Enkirch:   gesamte Ortslage Enkirch

Ortsgemeinde Kröv:        gesamte Ortslage Kröv sowie Ortsteil Kövenig

Ortsgemeinde Reil:          gesamte Ortslage Reil incl. Wohnplatz Heisser Stein

Stadt Traben-Trarbach:   gesamte Ortslage Traben-Trarbach sowie Stadtteile Kautenbach und Wolf

 

Wie hoch ist der Gästebeitrag?

 

Beitragspflichtig sind Übernachtungsgäste ab 16 Jahren, die sich zu Erholungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten.

 

Der Gästebeitrag wurde für zwei unterschiedliche Perioden festgesetzt für die Übernachtung pro Person:

 

Periode I         Übernachtung vom 01.04. bis 31.10.

Periode II        Übernachtung vom 01.11. bis 31.03.

 

Der Beitrag pro Nacht setzt sich zusammen aus einem Beitrag für die Leistungen der Verbandsgemeinde und einem zusätzliche Beitrag in den Ortsgemeinden Kröv, Enkirch und Reil sowie der Stadt Traben-Trarbach.

 

Die gesamte Höhe des Beitrages und Periode ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

 

Beitragspflichtige Personen erhalten mit der Anmeldung im Beherbergungsbetrieb eine Gästekarte.

 

Wer ist vom Gästebeitrag befreit?

 

Vom Gästebeitrag sind befreit (§ 4 Gästebeitragssatzung): - Personen, die sich im Erhebungsgebiet im Rahmen der Berufsausübung, zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken aufhalten, - Personen, die unentgeltlich vorübergehend ihre Verwandten besuchen (unentgeltliche Übernachtungen von Verwandten des Betriebsinhabers), - Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, - Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt und deren erforderliche Begleitperson.

 

Diese Personen erhalten keine Gästekarte.

 

Wie wird der Gästebeitrag erhoben?

 

Durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wird den Beherbergungsbetrieben ein elektronisches Erhebungssystem incl. der erforderlichen Vordrucke zu Verfügung gestellt.

Mit diesem System werden die erforderlichen Angaben nach § 29 Bundesmeldegesetz erhoben, die Gästebeitragserhebung zwischen Verbandsgemeindeverwaltung und Beherbergungsbetrieb abgewickelt und die Gästekarte erstellt.

 

In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Erhebung in analoger Form mittels Papiervordrucken möglich.

 

Welche Vergünstigungen beinhaltet die Gästekarte:

 

Ziel ist es, den Gästen sowohl private, als auch kommunale Angebote im Rahmen der Gästekarte anbieten zu können. Hierzu laufen derzeit noch mit einer Vielzahl von Anbietern Gespräche. Sobald uns die finalen Zusagen vorliegen, werden wir dazu auf unserer Homepage informieren.

Aktuell gibt es bereits bestätigte Vergünstigungen in der Moseltherme und dem Freibad Kröv. Hier werden Gästekarteninhaber zum Kinderpreis Eintritt erhalten.

Für die Fähre Enkirch wird die Überfahrt für Gästekarteninhaber komplett kostenlos angeboten werden.

Die konkreten Vergünstigungen finden Sie in Kürze auf der Homepage des TZV Moselregion unter www.moselregion.com

 

Wie sieht es mit der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs aus?

 

Für interessierte Gastgeber besteht weiterhin die Möglichkeit, eine umlagefinanzierte ÖPNV-Option den Gästen zusätzlich gegen eine geringe Gebühr pro Gast anzubieten. Sprechen Sie uns gerne für weiterführende Informationen an.

 

Wird das Seminar (15.02./22.02.) für Beherbergungsbetriebe aufgezeichnet bzw. gibt es dazu ein Handout?

Die Onlineveranstaltung am 22.02.2024 wird aufgezeichnet. Den Link zur Aufzeichnung erhalten Sie automatisch, wenn Sie sich für die eigentliche Online-Veranstaltung angemeldet haben bzw. anmelden (auch wenn Sie daran nicht teilnehmen).

Wie erhält der Gast die Gästekarte? Ist eine elektronische Zusendung im Vorfeld möglich?

Eine elektronische Zusendung ist zukünftig (voraussichtlich ab Sommer 2024) möglich, wenn der Gast im Vorfeld den Pre-Check-In vorgenommen hat und durch den Gastgeber eine digitale Gästekarte veranlasst wurde (DigiCard oder mobile Version).

Wie erhalten Gäste die Gästekarte bei Selbst-Check-in?

Sofern die Gäste bei der Buchung eine E-Mail-Adresse hinterlassen haben, kann hierüber im Vorfeld ein Bestätigungslink zum Erhalt der digitalen Gästekarte (DigiCard to go) zugesandt werden. Bitte hier auch auf den Spam-Ordner hinweisen.

Achtung: Bei Änderungen des Aufenthaltszeitraumes muss ein erneuter Link für die DigiCard versandt werden, da es ansonsten zu einer Fehlermeldung kommen kann (Ablehnung des Eintritts wegen nicht mehr aktueller DigiCard).

Wie wird überprüft, ob die eigenen Angaben des Gastes bei Selbst-Check-In korrekt sind?

Für die ordnungsgemäßen Angaben des Gastes ist nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes der Gastgeber verantwortlich.

Wie erfolgt die Datenpflege der Gäste, wenn Buchungen ausschließlich über das Telefon abgewickelt werden?

Die Datenpflege der Gäste erfolgt manuell vor Ort beim Check-in über den Meldeschein. Jeder Gastgeber erhält die entsprechenden Druckvorlagen im Vorfeld.

Wie ist die Regelung für Buchungen, die bereits für 2024 vorgesehen sind, bisher aber keine Zusatzkosten für die Gästekarte beinhalten? Ist eine Nachforderung lt. geltendem Recht möglich?

Auch wenn Gastgeber bisher nicht auf den zukünftigen kommunalen Gästebeitrag hingewiesen haben, ist dies rechtlich unproblematisch. Der Gästebeitrag ist eine satzungsrechtlich angeordnete Gemeindeabgabe, die vom Gastgeber für die Gemeinde bei den Gästen einzufordern und weiterzuleiten ist. Insofern handelt es sich nicht um einen Preisbestandteil des Unterkunftspreises (der nach Maßgabe der Preisangabenverordnung einzurechnen wäre), sondern um eine vom Unterkunftspreis und der Unterkunftsleistung völlig unabhängige Abgabe, die der Gast der Gemeinde schuldet und bezüglich derer der Gastgeber keine gesetzliche Verpflichtung hat, den Gast hierüber zu informieren.

Welche Regelung gilt für außertouristische Buchungen (z.B. Monteure)?

Gäste, die sich im Erhebungsgebiet im Rahmen der Berufsausübung aufhalten, sind vom Gästebeitrag befreit (§ 4 Gästebeitragssatzung).

Wird der Leistungskatalog der Gästekarte noch erweitert? Ist die kostenlose Nutzung des ÖPNV zukünftig angedacht?

Ziel ist es, den Leistungskatalog langfristig zu erweitern. Die ÖPNV-Option wird kurzfristig umlagefinanziert und damit auf freiwilliger Basis jedem Beherbergungsbetrieb zur Verfügung gestellt. Hierfür ist eine individuelle Vereinbarung notwendig. Bei konkretem Interesse bitten wir um entsprechende Nachricht.

Nach Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage ist dann zeitnah die Erweiterung der Gästekarte mit dem ÖPNV beabsichtigt. 

Buchungsportale können zusätzliche Kosten nur für neue Buchungen, nicht für bereits getätigte Buchungen, nachträglich ausweisen.

Der Gast kann den Gästebeitrag beim Check-In vor Ort bezahlen.

Wie werden Digitale Gästekarten erstellt?

Im Meldeschein muss ausdrücklich das Häkchen beim Hauptgast gesetzt werden, damit die digitale Gästekarte überhaupt erzeugt werden kann. Je nach Anzahl der Mitreisenden wird dann über einen Bestätigungslink bei Vorliegen weiterer Email-Adressen die digitale Gästekarte für jeden Teilnehmer per Mail versandt. 

Bekommt jeder Beherbergungsbetrieb ein Kartenlesegerät?

Nein, den Betrieben wird die Software (AVS) sowie die Druckvorlagen kostenlos zur Verfügung gestellt. 

Für welche Hotelbuchungssoftware gibt es Schnittstellen?

Unter folgendem Link sind alle derzeit kooperierenden Partner aufgeführt:

AVS Schnittstellen zu PMS

Datenschutzkonformität der Erhebung und Verarbeitung von Gästedaten im Rahmen des Gästebeitrags und der Gästekarte in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Die Erhebung der Gästedaten für den Gästebeitrag und die Gästekarte erfolgt auf der Ermächtigungsgrundlage von § 29 Bundesmeldegesetz, der dazu erlassenen Landesverordnung, der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes und der jeweiligen Satzungen der Verbandsgemeinde und der Stadt Traben-Trarbach, den Ortsgemeinden Enkirch, Kröv und Reil.

Die maßgeblichen Satzungen sind hinsichtlich des Themas Datenschutz inhaltsgleich der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Grundlage dieser Mustersatzung  sind auch konkrete (ober-) verwaltungsgerichtliche Überprüfungen in anderen Gemeinden. Damit entsprechend diese Rechtsgrundlagen den allgemeinen Regelungen des Datenschutzes und insbesondere der Datenschutzgrundverordnung.

Die Einhaltung der Verpflichtungen der abgabenerhebenden Stelle wurde mit dem Dienstleister für die Gästekarte mittels eines sog. Vertrags über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO vereinbart. Diese datenschutzkonforme Vorgehensweise wird Deutschland und europaweit vielfältig praktiziert.

An wen wende ich mich bei Fragen rund um den Gästebeitrag?

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach:


Telefon:   06541/708-0

Fax:           06541/708-248

E-Mail:      gaestebeitrag@vgtt.de

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