An dieser Stelle sieht ist ein Bild, worin man die  Regenbogenflagge der LGBT-Szene sieht.

Gleichstellung

Gleichstellung


Gleichstellungsbeauftragte für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nach GemO:

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe

der Gemeinden. In Verbandsgemeinden wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch

vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der gemeindlichen

Aufgabenwahrnehmung erfolgt. (§2 Absatz 6 Gemeindeordnung). Eine vergleichbare Maßnahme kommt

vor allem die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Betracht.

In der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde Frau Mara Berneck am 01.04.2022 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ernannt.

Aufgaben der Gleichstellungsstelle

Die Aufgaben der Beschäftigten der Gleichstellungsstellen nach Gemeindeordnung und der Landkreisordnung sind:

  • Im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde und Landkreise, die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.
  • Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrages in Bereichen, die die Angelegenheiten der Gemeinden und Landkreise betreffen.
  • Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungstellen, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, sowie für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes , der anderen Länder und des Bundes.

Häusliche Gewalt stoppen!

Jedes Jahr verzeichnet die Polizei in der Eifel über 300 Fälle von häuslicher Gewalt. Wahrschein­lich sind es aufgrund der Dunkelziffer jedoch noch wesentlich mehr Fälle. Vier von fünf Betroffenen sind Frauen.

Häusliche Gewalt hat viele Formen: Neben körperlicher Gewalt fällt auch sexuelle oder psychische Ge­walt in einer bestehenden oder beendeten Partnerschaft darunter.

Beratung und Unterstützung bieten die Interventionsstelle Eifel-Mosel (06592-95730 oder 06551-971090),

FIN Gerolstein (06591-980622) sowie das Frauenhaus Trier (0651-74444).

Das bundes­weite Hilfetelefon (08000-116016) ist rund um die Uhr in 17 Sprachen erreichbar (www.hilfetelefon.de). In bedrohlichen Situationen die Polizei zu Hilfe rufen (Notruf 110)!

 

Ihr Kontakt 

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