Landtagswahl 2021

Nutzen Sie für die anstehende Landtagswahl Ihr Wahlrecht und die Möglichkeiten zur Briefwahl!


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Corona-Pandemie hat unser ganzes Leben nachhaltig verändert. Das Leben geht aber trotzdem weiter, und das ist auch gut so, sowohl im privaten Leben als auch im Beruf. Dasselbe gilt freilich dann auch für unsere demokratischen Grundrechte, unter anderem das Wahlrecht, das auf Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes zurückgeht.

Am 14. März 2021 findet die turnusgemäße Wahl des rheinland-pfälzischen Landtages statt. In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.

Aufgrund der aktuellen Lage mache ich besonders auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Wenn Sie aus gesundheitlichen, körperlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein sollten, am Wahltag ins Wahllokal zu gelangen oder Sie aus Gründen des Infektionsschutzes davon gerne Abstand nehmen wollen, so gibt es mit der Briefwahl eine Alternative, dennoch vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Die Teilnahme an der Briefwahl muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach beantragt werden, eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Für den Antrag kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, die einen Wahlscheinantrag enthält, der per Post an die Verwaltung geschickt oder dort eingeworfen werden kann. Ein formloser Antrag ist auch erlaubt. Darin müssen auf jeden Fall Name, Adresse und Geburtsdatum genannt werden. Außerdem kann der Antrag per Mail, Fax oder online über die Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (www.vgtt.de) gestellt werden, bitte geben Sie dabei möglichst Ihre Wählerverzeichnisnummer an. Nicht möglich ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS. Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet darum, von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen und stattdessen die vielfältigen Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zu nutzen!

Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt ca. Anfang Februar, danach kann dann also per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 12. März, 18 Uhr beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, kann man den Wahlschein aber noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (14. März) beantragen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach schicken oder unmittelbar in den Briefkasten an den Rathäusern in Trarbach und Kröv einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Mein Appell: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, entweder per Briefwahl oder in Ihrem Wahllokal am 14. März!

Herzliche Grüße

Ihr Marcus Heintel

Bürgermeister