Nebenwohnung anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

    Hinweis:

    Falls notwendig, Wohnungsgeberbestätigung: bitte dieses Formular ausfüllen und persönlich in der Verwaltung erscheinen!

  • Was sollte ich noch wissen?

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.