Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Insbesondere handelt es sich dabei um:

    • motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz (bspw. Autorennen)
    • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist,
    • Volkswanderungen mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig),
    • Umzüge bei Volksfesten (Festumzüge), Karnevalsumzug,  etc.

    Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersammlG). Erlaubnisfrei können auch ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sein.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

    Sondererlaubnis / Sondernutzung auf öffentlichen Flächen für beispielsweise Gerüstbau online beantragen: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.TRATRA&mode=cc&cc_key=Sondernutzungserlaubnis 


    Die Leistung "Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie" wird von unserem Fachbereich II, Rufnummer 06541/708-130, ausgeübt.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/­und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
    •     Hauptantrag:
      -    per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos /­ Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Unter anderem:

    • schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan usw.
    • schriftliche Bestätigung des Veranstalters dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfernstraßengesetz bzw. der entsprechenden Bestimmungen in den Straßengesetzen der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. (Kostenübernahmeerklärung (als Teil der Veranstaltererklärung)),
    • Veranstaltererklärung
    • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der StVB über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
    • Streckenplan
    • Versicherungsnachweise (z.B. für Unfallversicherung)
    • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro - bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand bis zu 2.301,00 Euro.

    Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen - bei großen und vor allem auch gebietsübergreifenden Veranstaltungen entsprechend früher (erweitertes Anhörverfahren erforderlich).

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen - bei großen und vor allem auch gebietsübergreifenden Veranstaltungen entsprechend früher (erweitertes Anhörverfahren erforderlich).

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

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    Sondererlaubnis / Sondernutzung auf öffentlichen Flächen für beispielsweise Gerüstbau online beantragen: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.TRATRA&mode=cc&cc_key=Sondernutzungserlaubnis

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

    Wegen der Komplexität gerade bei Großveranstaltungen aber auch wegen der grundsätzlichen Koordination der Veranstaltung zu anderen Verkehrsereignissen (z.B. Arbeitsstellen an Straßen etc.) empfiehlt es sich eine Kontaktaufnahme per eMail frühzeitig mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde herbeizuführen, bei der auch weitere Details und Einzelheiten erörtert werden können.


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Zuständige Mitarbeitende