Blindenhilfe beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Unsere Mitarbeiter bieten zu diesem Thema eine Beratung an.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende