Blindenhilfe beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Traben-TrarbachDie Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Unsere Mitarbeiter bieten zu diesem Thema eine Beratung an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.