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Gefährliche Hunde

Die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach als zuständiges Ordnungsamt weist auf die Meldepflicht nach dem Landeshundesgesetz Rheinland-Pfalz (LHundG) für nachfolgende Hunderassen hin:

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen.

Auch Hunde anderer Rassen können unter die Bestimmungen des LHundG fallen und zwar dann, wenn sie sich bereits als gefährlich erwiesen haben.

Die Haltung dieser Hunde ist erlaubnispflichtig und wird im Einzelfall unter Beachtung strenger Maßstäbe beurteilt.

Anmeldungen sind durch persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Ordnungsamt (Raum 1/2), vorzunehmen. Es reicht nicht aus, wenn der Hund steuerrechtlich angemeldet wird.


Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Metzen, Marco
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21