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Lebenspartnerschaft

Mit dem seit August 2001 in Kraft gesetzten "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz)" wurde vom Gesetzgeber eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" zwischen auf Dauer zusammenlebenden, gleichgeschlechtlich orientierten Personen möglich gemacht. Die Lebenspartnerschaft wird - wie die Ehe - vor einem Beamten (bei der zuständigen Kreisverwaltung) geschlossen und ist mit der Ehe in vielen Rechtsbereichen gleichgestellt, darunter z.B. im Unterhaltsrecht, Sozialrecht, Erberecht und weitgehend auch dem Einkommensteuerrecht. Ausgeschlossen bleibt jedoch das Adoptionsrecht.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Trapka, Martina
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44